I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger höheres Konkursausfallgeld (Kaug) zusteht. Das Sozialgericht (
Aufgrund Arbeitsvertrags vom 6. September 1979 war der Kläger bei der Firma R., D., in der Funktion eines Leiters der Filiale F. angestellt. (Aufgabe des Filialleiters war u.a. der Abschluß von Treuhandaufträgen zugunsten der Gesellschaft, die die Errichtung von Baumaßnahmen im Rahmen des sogenannten Kölner Modells bezweckten.)
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