BSG - Urteil vom 28.09.1993
1 RR 3/92
Normen:
RVO § 225a Abs. 1, § 245 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ; SGB X § 40 Abs. 1, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 73, 112
SozR 3-1300 § 40 Nr. 1
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen,
SG Köln,

BSG - Urteil vom 28.09.1993 (1 RR 3/92) - DRsp Nr. 1994/1701

BSG, Urteil vom 28.09.1993 - Aktenzeichen 1 RR 3/92

DRsp Nr. 1994/1701

»1. Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts kann nicht schon daraus abgleitet werden, daß an dem Verwaltungsverfahren Beamte mitgewirkt haben, die von einem Beteiligten wegen Besorgnis der Befangenheit hätten abgelehnt werden können. 2. Von einer Auswirkung des parteiischen Verhaltens eines Beamten auf das Verwaltungsverfahren kann nur dann gesprochen werden, wenn der Beamte entscheidend auf den Ausgang des Verfahrens Einfluß genommen hat.«

Normenkette:

RVO § 225a Abs. 1, § 245 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ; SGB X § 40 Abs. 1, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die bei den beigeladenen Aktiengesellschaften - Beigeladene zu 1) und 7) - erfolgte Errichtung von Betriebskrankenkassen genehmigen durfte.