BSG - Urteil vom 30.06.1993
2 RU 42/92
Normen:
RVO §§ 570, 571, 572,;
Fundstellen:
BSGE 73, 1
DB 1993, 1571
SozR 3-2200 § 571 Nr. 2
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen,
SG Osnabrück,

BSG - Urteil vom 30.06.1993 (2 RU 42/92) - DRsp Nr. 1993/3429

BSG, Urteil vom 30.06.1993 - Aktenzeichen 2 RU 42/92

DRsp Nr. 1993/3429

»Bei der Berechnung einer Verletztenrente, die wegen einer Berufskrankheit infolge schädigender Einwirkungen bei der versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer zu gewähren ist, ist auch dann der Jahresarbeitsverdienst anstatt der satzungsmäßigen Mindestversicherungssumme für freiwillig versicherte Unternehmer zugrundezulegen, wenn der Erkrankte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles der Berufskrankheit unversicherter Unternehmer war.«

Normenkette:

RVO §§ 570, 571, 572,;

I. Die Beteiligten streiten um die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) zur Berechnung einer Verletztenrente wegen der Folgen einer Berufskrankheit (BK).