I. Streitig ist die Kürzung der Übergangsrente des Klägers von 780,00 DM auf 400,00 DM ab 1. August 1991.
Der 1935 geborene Kläger diente von Juni 1955 bis zum 31. August 1987 als Berufsoffizier, zuletzt im Range eines Oberstleutnants, in der "Nationalen Volksarmee" (NVA). Seit dem 1. September 1987 war er dort als Zivilbeschäftigter tätig. Antragsgemäß gewährte ihm die NVA mit Bescheid vom 30. Juli 1987 ab 1. September 1987 eine Übergangsrente in Höhe von 780,00 M monatlich gemäß der - nicht veröffentlichten - Ordnung-Nr. 005/9/003 des Ministers für "Nationale Verteidigung" über die soziale Versorgung der Angehörigen der NVA (Versorgungsordnung -
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