I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung eines aus dem Dienst der Deutschen Demokratischen Republik übernommenen Arbeitnehmers wegen mangelnder Eignung.
1. a) Der Beschwerdeführer war seit 1978 als wissenschaftlicher Oberassistent an der Wilhelm-Pieck-Universität Rostock beschäftigt. Arbeitgeber war nach dem Beitritt das im Ausgangsverfahren beklagte Land Mecklenburg-Vorpommern. Im November 1991 unterzeichnete der Beschwerdeführer folgende von dem beklagten Land vorformulierte schriftliche Erklärung:
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