BVerfG - Urteil vom 03.11.1982
1 BvL 4/78
Fundstellen:
BVerfGE 61, 291
Vorinstanzen:
AG Hamm, vom 21.11.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ds 136/75

BVerfG - Urteil vom 03.11.1982 (1 BvL 4/78) - DRsp Nr. 1996/6589

BVerfG, Urteil vom 03.11.1982 - Aktenzeichen 1 BvL 4/78

DRsp Nr. 1996/6589

»1. Es ist grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar, daß der Gesetzgeber für lebende oder tote Vögel der besonders geschützten Arten ein Besitz-, Verarbeitungs- und Vertriebsverbot erlassen hat. 2. Soweit das Gesetz für Forschungs-, Unterrichts- oder Lehrzwecke Ausnahmen vorsieht, dürfen diese nicht so ausgestaltet werden, daß es den Tierpräparatoren in unverhältnismäßiger Weise erschwert wird, an der damit eröffneten Nutzungsmöglichkeit teilzuhaben (Art. 12 Abs. 1 GG).«

Vorinstanz: AG Hamm, vom 21.11.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ds 136/75
Fundstellen
BVerfGE 61, 291