BVerwG - 14.01.1986 (5 C 20.83) - DRsp Nr. 1992/5607
BVerwG, vom 14.01.1986 - Aktenzeichen 5 C 20.83
DRsp Nr. 1992/5607
Wiedergabe ausnahmsweise nur im Leitsatz:
»Für Empfänger einer lebenslänglichen Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, die selbständig erwerbstätig sind, ist bei der Einkommensanrechnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Abgeltung der Abzüge nach § 21 Abs. 1 Nr. 2BAföG [1976] von dem Gesamtbetrag der Einkünfte der in § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3BAföG [1976] bestimmte Betrag abzusetzen.«