»... § 44 SGB X ist [auf das Leistungsrecht nach dem BAföG ] anzuwenden. Das ergibt sich aus Art. II § 40 Abs. 2 SGB-VwVf. ... Der in § 37 SGB I bestimmte Vorbehalt abweichender Regelungen greift nicht ein. ... Der Anwendung des § 44 SGB X stehen weder Vorschriften des BAföG .. noch dessen Strukturprinzipien entgegen.
Eine Vorschrift, die die Aufhebung rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte unter den Voraussetzungen des § 44 SGB X und in dem dort bestimmten Umfange ausdrücklich verbietet, enthält das BAföG nicht. ...
Geltende Strukturprinzipien des BAföG stehen ebensowenig zwingend der Anwendung des § 44 SGB X entgegen. ... Anders als die Sozialhilfe [s. dazu nachst. zu d] ist die Ausbildungsförderung nicht auf die Beseitigung einer aktuellen Notlage, sondern darauf gerichtet, die Chancengleichheit durch die finanzielle Sicherstellung einer der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung zu verwirklichen. ...
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