BVerwG - Beschluß vom 05.02.1990 (6 PB 14.89) - DRsp Nr. 1993/3271
BVerwG, Beschluß vom 05.02.1990 - Aktenzeichen 6 PB 14.89
DRsp Nr. 1993/3271
Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, da die Ausführungen des OVG Münsterzur Eignung von technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oderLeistung der Beschäftigten von den Anforderungen des Senats abweichen.
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