BVerwG - Beschluß vom 05.03.1981 (1 WB 155.80) - DRsp Nr. 1996/9554
BVerwG, Beschluß vom 05.03.1981 - Aktenzeichen 1 WB 155.80
DRsp Nr. 1996/9554
»1. Rechte aus der Mitgliedschaft in einer Personalvertretung stehen einem Soldaten nicht im militärischen Subordinationsverhältnis zu.2. Beansprucht ein Soldat wegen einer solchen Mitgliedschaft und wegen des Fehlens der Zustimmung des örtlichen Personalrats die Aufhebund seiner Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben.«