BVerwG - Beschluß vom 18.03.1982
6 P 30.80
Normen:
BPersVG §§ 20, 25, § 27 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ;
Fundstellen:
BVerwGE 65, 153
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz,
VG Mainz,

BVerwG - Beschluß vom 18.03.1982 (6 P 30.80) - DRsp Nr. 1996/28045

BVerwG, Beschluß vom 18.03.1982 - Aktenzeichen 6 P 30.80

DRsp Nr. 1996/28045

»Ist eine Gruppe nicht mehr im Personalrat vertreten, weil alle Mitglieder und Ersatzmitglieder ihr Amt niedergelegt haben, so findet, wenn dadurch die Gesamtzahl der Mitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist, eine Wahl des (gesamten) Personalrats und nicht nur eine Wahl neuer Mitglieder dieser Gruppe statt.«

Normenkette:

BPersVG §§ 20, 25, § 27 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ;
Vorinstanz: OVG Rheinland-Pfalz,
Vorinstanz: VG Mainz,
Fundstellen
BVerwGE 65, 153