VG Sigmaringen, vom 12.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 307/91
BVerwG - Urteil vom 04.11.1994 (8 C 28.93) - DRsp Nr. 1995/3278
BVerwG, Urteil vom 04.11.1994 - Aktenzeichen 8 C 28.93
DRsp Nr. 1995/3278
»Bewohnen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die von einem der Partner allein gemietete Wohnung gemeinsam, bleibt der auf den mitbewohnenden Partner entfallende Kopfteil der Miete bei der Entscheidung über die Gewährung von Wohngeld außer Ansatz. Diese in § 7 Abs. 3 Satz 1 WoGG getroffene Kopfteilregelung ist verfassungsgemäß.«