BVerwG - Urteil vom 08.02.1980 (5 C 61.78) - DRsp Nr. 1996/27750
BVerwG, Urteil vom 08.02.1980 - Aktenzeichen 5 C 61.78
DRsp Nr. 1996/27750
»Kinderzuschuß, der dem Vater eines Auszubildenden als Teil der Sozialversicherungsrente gewährt wird, kann sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen des Auszubildenden sein, wenn und soweit er an diesen weitergereicht wird und bei diesem ein Bedarf besteht - es sei denn, daß diese Mittel für die Sicherung des Existenzminimums der übrigen Familienmitglieder fehlen würden.«