BVerwG - Urteil vom 11.02.1982 (5 C 85.80) - DRsp Nr. 1996/28032
BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - Aktenzeichen 5 C 85.80
DRsp Nr. 1996/28032
»Absatz 3 des § 3BSHG enthält gegenüber dem Absatz 2 keine derart verselbständigte Regelung des Wunschrechts, daß es insbesondere nicht darauf ankäme, ob die Erfüllung des Wunsches unvertretbare Mehrkosten verursacht.«