I. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Versorgung des klagenden Ruhestandsbeamten aus dem ihm etwa zwei Monate vor der Zurruhesetzung verliehenen Beförderungsamt.
Der 1933 geborene Kläger war seit 1975 Beamter auf Lebenszeit im Dienst der beklagten Bundesanstalt. Als Verwaltungsinspektor (Besoldungsgruppe - BesGr. - A 9) war er bei einem Arbeitsamt Sachbearbeiter für berufliche Rehabilitation und Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz (Reha/SB). Am 9. Juli 1984 wurde er zum Verwaltungsoberinspektor (BesGr. A 10) befördert. Mit Ablauf des 31. August 1984 wurde er wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
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