I. Die Klägerin ist Trägerin des rechtlich unselbständigen Evangelischen Krankenhauses "Bethanien". Nachdem die Evangelische Kirche von Westfalen die Ansicht vertreten hatte, die Klägerin müsse Beiträge zur Insolvenzsicherung der von ihr durchgeführten betrieblichen Altersversorgung leisten, trat sie im Mai 1977 mit der Bitte um Anmeldeformulare an den Beklagten heran. In der Folgezeit machte das Krankenhaus auf den Erhebungsbögen des Beklagten die erforderlichen Mitteilungen. Der Beklagte übersandte für die Zeit ab 1975 Beitragsrechnungen, in denen es mit wechselnden Jahresangaben heißt:
"Sehr geehrtes Mitglied, aufgrund der uns gemeldeten Werte... erhalten Sie hiermit gemäß § 6 AIB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BetrAVG die Beitragsrechnung und -abrechnung für (folgt Jahresangabe). "
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