I. Die Klägerin betreibt ein Baugeschäft. Sie hatte ihren Arbeitnehmern Zusagen auf betriebliche Altersversorgung erteilt und erbrachte Beiträge zur Insolvenzsicherung.
Anfang 1985 geriet sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die sie veranlaßten, ihren Gläubigern, unter anderem dem Beklagten, den Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs vorzuschlagen. Der Beklagte war im Grundsatz einverstanden. In der Folgezeit kam es darüber zum Streit, ob ein Vergleich zustande gekommen war und der Beklagte ihm zugestimmt hatte. Daraus entwickelten sich weitere Auseinandersetzungen unter anderem darüber, ob die Klägerin weiterhin Verpflichtungen auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes - BetrAVG - erfüllen müsse.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|