BVerwG - Urteil vom 24.09.1992 (2 C 18.91) - DRsp Nr. 1996/8977
BVerwG, Urteil vom 24.09.1992 - Aktenzeichen 2 C 18.91
DRsp Nr. 1996/8977
»Das Ruhegehalt eines geschiedenen Beamten steht nach Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht unter einem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Rückforderung für den Fall rückwirkender oder erst nachträglich bekanntwerdender Rentengewährung an den geschiedenen Ehegatten.«