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Streitig ist ein Anspruch auf Beitragserstattung.
Die 1957 geborene Klägerin ist dänische Staatsangehörige und wohnt in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war nach ihrem Studium in Dänemark von 1976 bis 1980 ein Jahr in Dänemark als Lehrerin und anschließend vom 1. August 1981 bis zum 31. Dezember 1983 als Lehrerin an einer - von einem dänischen Schulverein getragenen - dänischen Schule in Flensburg versicherungspflichtig beschäftigt. Vom 1. Januar 1984 an ist sie in dieser Tätigkeit gemäß §
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