Darlegung der Divergenz bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 28.09.1998 - Aktenzeichen B 4 RA 200/97 B
DRsp Nr. 1999/4592
Darlegung der Divergenz bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Für das Vorliegen einer Divergenz muß das LSG den Kriterien, die das BSG aufgestellt hat, ausdrücklich widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt haben. Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen Abweichung (vgl. zuletzt BSG vom 21.4.1978 - 1 BJ 12/78 = SozR 1500 § 160a Nr. 29). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]