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Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - Opferentschädigungsgesetz - (
Bei der 1986 geborenen Klägerin trat 1999 als Reaktion auf Erdnussflips ein allergischer Asthmaanfall auf. Hierauf baten Freunde der Klägerin die in der Nähe wohnende Frau J. (J) um Hilfe, die diese verweigerte. Im weiteren Verlauf erlitt die Klägerin einen Atemstillstand, der zu einem hypoxischen Hirnschaden führte. Das Ermittlungsverfahren gegen J wurde gemäß §
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