I.
Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen, die die beklagte Bundesanstalt für Arbeit einer früheren Arbeitnehmerin der Klägerin gezahlt hat.
Das Landessozialgericht (LSG) hat die Erstattungsvoraussetzungen des §
Mit der Beschwerde macht die Klägerin die Zulassungsgründe grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Verfahrensmangel (Verletzung der Sachaufklärungspflicht) geltend.
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