Mit Beschluss vom 23.1.2007 hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Altersrente unter Berücksichtigung einer Beitragszeit im Lager N., Slowakei, verneint.
Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Beschluss hat der Kläger beim Bundessozialgericht (BSG) Beschwerde eingelegt. Er macht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend.
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist unzulässig. Die Begründung genügt den Anforderungen nicht, weil keiner der in §
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