SGB III § 147 Abs. 1 Nr. 2 § 150 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG München - L 11 AL 227/01 - 06.03.2003,
SG Nürnberg, vom 25.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AL 779/99
Darlegung einer Divergenz zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
BSG, Beschluß vom 10.07.2003 - Aktenzeichen B 11 AL 83/03 B
DRsp Nr. 2003/11495
Darlegung einer Divergenz zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
Wenn sich die Aussagen der gegenübergestellten Entscheidungen auf verschiedene Vorschriften beziehen, so kann auch eine Abweichung iS. von § 160 Abs. 2 Nr. 2SGG gegeben sein. Dies gilt jedoch nur, wenn sich aus unterschiedlichen Rechtsnormen die gleiche Rechtsfrage ergibt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 147 Abs. 1 Nr. 2 § 150 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 2 ;
Gründe:
I
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