Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 7. März 2018 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Klägerin verlangt für sechs Wochen vom 19. Mai bis einschließlich 29. Juni 2017 Entgeltfortzahlung in Höhe von 3.364,90 € brutto. Die Klägerin, die gelernte Krankenschwester ist, war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit 2001 als Pflegefachkraft tätig. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Eigenkündigung der Klägerin zum 31. Juli 2017. Seit dem 1. August 2017 befindet sich die Klägerin in Rente.
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