LAG Niedersachsen - Urteil vom 26.09.2018
7 Sa 336/18
Normen:
EFZG § 3;
Fundstellen:
EzA-SD 2019, 12
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 07.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 378/17

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 336/18

DRsp Nr. 2018/17709

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen der § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG trifft den Arbeitnehmer. 2. Macht der Arbeitnehmer bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit einen Entgeltfortzahlungsanspruch aufgrund neuer Erkrankung geltend, trifft ihn auch die Darlegungs- und Beweislast für das Ende der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 7. März 2018 - 11 Ca 378/17 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Klägerin verlangt für sechs Wochen vom 19. Mai bis einschließlich 29. Juni 2017 Entgeltfortzahlung in Höhe von 3.364,90 € brutto. Die Klägerin, die gelernte Krankenschwester ist, war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit 2001 als Pflegefachkraft tätig. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Eigenkündigung der Klägerin zum 31. Juli 2017. Seit dem 1. August 2017 befindet sich die Klägerin in Rente.