LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.07.2005
5 Sa 310/05
Normen:
BGB § 611 ; BMT-G II § 20 Abs. 1 § 27 Abs. 3, 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 03.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1855/04

Darlegungslast bei Eingruppierungsklage - Rückgruppierung vom Müllwerker zum Reinigungsfahrer - Begriff der eingehenden fachlichen Einarbeitung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 310/05

DRsp Nr. 2005/20057

Darlegungslast bei Eingruppierungsklage - Rückgruppierung vom Müllwerker zum Reinigungsfahrer - Begriff der eingehenden fachlichen Einarbeitung

Der klagende Arbeitnehmer erfüllt die ihm obliegende Darlegungslast nicht, wenn er in seinem Beweisantritt lediglich den unbestimmten Rechtsbegriff der "eingehenden fachlichen Einarbeitung" wiederholt, ohne im Einzelnen die Tatsachen konkret vorzutragen, aus denen sich gegebenenfalls schließen lassen könnte, dass seine neue Tätigkeit eine derartige Einarbeitung erforderlich macht und sein Vorbringen nicht erkennen lässt, dass der Vorgang, den er als "Einarbeitung" verstanden wissen will, die notwendige inhaltliche und zeitliche Intensität hatte, um als "eingehende Einarbeitung" aufgefasst werden zu können.

Normenkette:

BGB § 611 ; BMT-G II § 20 Abs. 1 § 27 Abs. 3, 4 ;

Tatbestand: