LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.11.2003
7 Sa 825/03
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 05.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2732/02

Darlegungslast bei Geltendmachung von Urlaubsabgeltung und Urlaubsentgelt

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2003 - Aktenzeichen 7 Sa 825/03

DRsp Nr. 2004/7038

Darlegungslast bei Geltendmachung von Urlaubsabgeltung und Urlaubsentgelt

Trägt der Arbeitnehmer zur Geltendmachung von Urlaubsabgeltung und Urlaubsentgelt lediglich vor, es habe eine feste Absprache zwischen Geschäftsführung und Belegschaft dahin gegeben, dass nicht genommener Urlaub im Folgejahr ohne zeitliche Begrenzung auf den 31.03. habe genommen werden können, ist dies nach Inhalt, Ort, Zeitpunkt und beteiligten Personen unsubstantiiert.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten die Zahlung von Urlaubsabgeltung, hilfsweise Urlaubsentgelt zustehe.