Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren zunächst nur) darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, sowie desweiteren darüber, ob dem Kläger für die Monate März bis einschließlich Juni 2004 noch Restgehalt zusteht.
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