Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses.
Mit Schreiben vom 20.07.2001 teilte die Beklagte dem Kläger mit, sie beabsichtige, ihn bei der Standortverwaltung W........... als Elektriker, Lohngruppe 4, Fallgruppe 1 MTArb, einzustellen, und zwar befristet für die Zeit vom 15.08.2001 bis 14.08.2003. Der Kläger wurde aufgefordert, sich am 15.08.2001 um 8:30 Uhr bei der Standortverwaltung W........... im Zimmer 71 b einzufinden.
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