LAG Köln - Urteil vom 14.09.2005
7 Sa 242/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 § 1a § 2 § 9 § 10 ; ZPO § 524 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 06.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5626/03

Darlegungslast des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund Umorganisation - Zumutbarkeit freier Alternativarbeitsplätze für betriebsbedingt gekündigten Abteilungsleiter - Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei massiven Vorwürfen des Gekündigten - Höhe der Abfindung bei arbeitgeberseitigem Auflösungsantrag

LAG Köln, Urteil vom 14.09.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 242/05

DRsp Nr. 2006/19903

Darlegungslast des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund Umorganisation - Zumutbarkeit freier Alternativarbeitsplätze für betriebsbedingt gekündigten Abteilungsleiter - Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei massiven Vorwürfen des Gekündigten - Höhe der Abfindung bei arbeitgeberseitigem Auflösungsantrag

»1. Ein Arbeitgeber, der die betriebsbedingte Kündigung eines Abteilungsleiters damit rechtfertigen will, dass dessen bisherige Position aufgrund einer Umorganisation weggefallen sei, muss im einzelnen nachvollziehbar darlegen, worin die Umorganisation besteht und wie sie in der Praxis "funktionieren" soll.2. Zur Frage der Zumutbarkeit freier Alternativarbeitsplätze für einen betriebsbedingt gekündigten Abteilungsleiter (Anschluss an BAG v. 21.04.2005, NZA 2005, 1289 ff.).