Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer Aufhebungsvereinbarung sein Ende gefunden hat.
Der am 30.09.1958 geborene Kläger ist seit ca. acht Jahren bei der Beklagten als Fernfahrer gegen ein Bruttomonatsentgelt von zuletzt 3.300,00 EUR beschäftigt. Beide Parteien haben ein Schreiben mit Datum vom 16.08.2004 mit folgendem Inhalt unterzeichnet:
"Vereinbarung zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr A.,
in beiderseitigem Einverständnis beendigen wir Ihr Arbeitsverhältnis zum 31.08.2004."
Hinsichtlich des weiteren Inhalts des Schreibens wird auf Blatt 4 der Akte Bezug genommen.
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