Darlegungspflichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
SG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2007 - Aktenzeichen S 6 A 5427/07
DRsp Nr. 2007/21107
Darlegungspflichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Richtet sich das Anordnungsverfahren nach § 86b Abs. 2SGG gegen Tätigkeiten der Staatsaufsicht und/oder eines Kassenverbands, so bestehen gesteigerte Darlegungspflichten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]