LAG Düsseldorf - Urteil vom 13.11.1985
14 (11) Sa 999/85
Normen:
BAT § 22;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 05.02.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1195/83

Definition eines Aufgabenbereichs und Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Gutachterausschuss für Grundstückswerte

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1985 - Aktenzeichen 14 (11) Sa 999/85

DRsp Nr. 2024/4769

Definition eines Aufgabenbereichs und Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Der Arbeitnehmer kann eine besondere Bedeutung des Aufgabengebiets iSv. VergGr. III Fallgr. 1 der Anlage 1a BAT durch Darlegung verschiedenartiger tatsächlicher Umstände begründen. Eine fehlende unmittelbare Außenwirkung und Auswirkungen auf nur individuell betroffene Personen sind Indizien gegen eine besondere Bedeutung. Aus Folgewirkungen mangelhafter Arbeitsleistung und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben kann eine besondere Bedeutung nicht abgeleitet werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.02.1985 - 2 Ca 1195/83 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Streitwert: unverändert.

Normenkette:

BAT § 22;

Tatbestand