Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 12. April 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren und das Verfahren vor dem Sozialgericht auf 13.490,69 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Durchführung der Nachversicherung eines bei der Beklagten Versicherten, dessen Berufung ins Beamtenverhältnis bei der Klägerin unwirksam war, für den Zeitraum vom 1. April 1998 bis 13. August 1999.
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