Der Kläger ist seit dem 15.06.2004 für die Beklagte tätig gewesen. Nach näherer Maßgabe der Gehaltsabrechnungen für die Monate Juni 2004 (anteilig) und Juli 2004 (Bl. 88 ff. d. A.) zahlte die Beklagte dem Kläger Vergütungen. Mit dem Schreiben vom 21.07.2004 (Bl. 4 d. A.) kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31.07.2004.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|