LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.10.2005
5 Sa 225/05
Normen:
BGB § 154 Abs. 2 § 394 § 670 § 812 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - AK Neuwied - 9 Ca 2127/04 vom 20.01.2005,

Deklaratorische Beurkundung des Arbeitsvertrages - Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch wegen überzahlten Urlaubsgeldes - Aufwendungsersatz im Arbeitsverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 225/05

DRsp Nr. 2006/21582

Deklaratorische Beurkundung des Arbeitsvertrages - Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch wegen überzahlten Urlaubsgeldes - Aufwendungsersatz im Arbeitsverhältnis

1. § 154 Abs. 2 BGB enthält nur eine Auslegungsregel für konstitutive Beurkundungsvereinbarungen und findet daher keine Anwendung, wenn die Beurkundung erkennbar nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages sein soll; das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Beurkundung nach dem Willen beider Parteien nur einem deklaratorischen Zweck oder Beweiszwecken dienen soll.2. Mit einer auf Rückzahlung zuviel gezahlten Urlaubsentgelts gerichteten Forderung kann die Arbeitgeberin gegen den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers nur insoweit aufrechnen, als dieser Vergütungsanspruch der Pfändung nach näherer Maßgabe des § 850 c ZPO unterliegt.3. § 670 BGB findet im Rahmen von Arbeitsverhältnissen entsprechende Anwendung; die Darlegungs- und Beweislast ist insoweit abgestuft verteilt.

Normenkette:

BGB § 154 Abs. 2 § 394 § 670 § 812 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist seit dem 15.06.2004 für die Beklagte tätig gewesen. Nach näherer Maßgabe der Gehaltsabrechnungen für die Monate Juni 2004 (anteilig) und Juli 2004 (Bl. 88 ff. d. A.) zahlte die Beklagte dem Kläger Vergütungen. Mit dem Schreiben vom 21.07.2004 (Bl. 4 d. A.) kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31.07.2004.