1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. Juli 2007 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelsachen 22. Oktober 2009 - 6 AZR 595/08 - (führend), - 6 AZR 599/08 -, - 6 AZR 600/08 -
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