1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig: Sie ist nach §§
2. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg.
a) Detektivkosten sind nach feststehender Rechtsprechung auch der Beschwerdekammer im Rahmen der Notwendigkeit, soweit sie prozessbezogen sind, erstattungsfähig (vgl. LAG Düsseldorf vom 04.04.1995 - 7 Ta 243/94 - JurBüro 1995, 477 = NZA 1995, 808 (LS); ferner LAG Berlin vom 20.09.2001, MDR 2002, 238 = NZA-RR 2002, 98; Zöller/Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichw. "Detektivkosten").
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|