BVerwG - Beschluss vom 08.07.2003
6 P 5.03
Normen:
HmbPersVG § 86 Abs. 1 ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) § 15 ;
Vorinstanzen:
OVG Hamburg, vom 20.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Bf 34/02
VG Hamburg, vom 03.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen FL 29/2000

Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats; Orchestermusiker

BVerwG, Beschluss vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 6 P 5.03

DRsp Nr. 2003/10108

Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats; Orchestermusiker

»Eine Anordnung, mit der die Anzahl der von Orchestermusikern wöchentlich im Durchschnitt zu leistenden Dienste erhöht wird, unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG

Normenkette:

HmbPersVG § 86 Abs. 1 ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) § 15 ;

Gründe:

I.

Mit einem an alle Orchestermitglieder gerichteten Schreiben ordnete der Beteiligte im Oktober 1999 "Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt des Philharmonischen Staatsorchesters ab Spielzeit 1999/00" an. Zu diesen Maßnahmen gehörten u.a. die Heraufsetzung der nach § 15 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) zulässigen Dienstverpflichtung auf durchschnittlich 7,5 Dienste wöchentlich sowie die Anordnung, dass Diensterleichterungen vom Dienst-Soll und nicht mehr vom Durchschnitt der Gruppe zu berechnen seien. Mit der Anordnung sollten bisher geübte abweichende Regelungen gegenstandslos werden. Unter dem 14. Juli 2000 ordnete der Beteiligte die Geltung der Konsolidierungsmaßnahmen für die Spielzeit 2000/2001 an.

Der Antragsteller hat das Beschlussverfahren eingeleitet und beantragt,