1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 18.04.2013, Az.
2. Die Beklagte wird verurteilt, 7.301,77 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 06.09.2011 an den Kläger zu bezahlen.
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