1. Auf die Berufung des Beklagten wird das arbeitsgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit das Arbeitsgericht den Beklagten zu mehr verurteilt hat, als an den Kläger 16.038,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins
aus einem Teilbetrag in Höhe von 1.002,96 Euro brutto seit dem 11.02.2011,
aus einem Teilbetrag in Höhe von 955,20 Euro brutto seit dem 11.03.2011,
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