Der am 6. April 1927 geborene Kläger ist seit dem 1. April 1961 bei der Beklagten tätig und wird seit dem 1. Januar 1972 als Sachgebietsleiter in der Liegenschaftsverwaltung einer Dienststelle des Bundesvermögensamtes in H beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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