ArbG Mönchengladbach, vom 06.06.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 522/91
Direktionsrecht: Versetzung von Nacht- in Tagschicht
LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.1991 - Aktenzeichen 4 Sa 789/91
DRsp Nr. 2001/14457
Direktionsrecht: Versetzung von Nacht- in Tagschicht
Der Arbeitgeber ist aufgrund einer arbeitsvertraglichen Abrede, aufgrund derer ein Arbeitnehmer entsprechend der jeweiligen Anordnung der Betriebsleitung verpflichtet ist, im Ein- bis Dreischichtbetrieb zu arbeiten, kraft Direktionsrechtes berechtigt, den Arbeitnehmer auch dann aus der Nachtschicht in die Tagesschicht zu versetzen, wenn er seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses über zehn Jahre lang ausschließlich in der Nachtschicht gearbeitet hat.