LAG Niedersachsen - Urteil vom 29.11.2016
10 Sa 216/16
Normen:
AGG § 15 Abs. 6; AGG § 7 Abs. 2; BGB § 126 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 4;
Fundstellen:
EzA-SD 2017, 5
Vorinstanzen:
ArbG Celle, vom 27.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 456/15

Diskriminierung eines Arbeitnehmers durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Adipositas

LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.11.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 216/16

DRsp Nr. 2017/1458

Diskriminierung eines Arbeitnehmers durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Adipositas

Auch eine schwere Adipositas ist kein verbotenes Merkmal im Sinne von § 7 Abs. 1 AGG.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 27. Januar 2016 - 2 Ca 456/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 6; AGG § 7 Abs. 2; BGB § 126 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.