Die Parteien streiten sich um die Verpflichtung der Beklagten zur Leistung von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.
Die Beklagte hatte im Mai 1986 eine Stelle des "Assistente del Direttore" ausgeschrieben. Die entsprechende Zeitungsanzeige erschien am 10.05.1986 in der "Frankfurter Rundschau"; für den Wortlaut der Anzeige wird Bezug genommen auf die zu den Gerichtsakten gereichte Fotokopie (Bl. 7 d. ...) und auf die gleichfalls zu den Gerichtsakten gereichte Übersetzung (Bl. 2... d.A.).
Noch im Mai - unter dem 17.05.1986 - bewarb sich die Klägerin bei der Beklagten schriftlich um diese ausgeschriebene Stelle.
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