LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.09.2015
14 Sa 1288/14
Normen:
§ 7 Abs. II AGG; § I 3 Abs. 1 AGG; § 1 AGG;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 29.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 71/14

Diskriminierung wegen Behinderung durch Zahlung eines Übergangsgeldes an freiwillig ausscheidende Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt des frühest möglichen Bezugs abschlagsfreier Altersrente

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.09.2015 - Aktenzeichen 14 Sa 1288/14

DRsp Nr. 2015/21477

Diskriminierung wegen Behinderung durch Zahlung eines Übergangsgeldes an freiwillig ausscheidende Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt des frühest möglichen Bezugs abschlagsfreier Altersrente

Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden Auflösungsvertrag, wonach das Übergangsgeld, dass einem freiwillig ausscheidenden Arbeitnehmer gezahlt wird, zum Zeitpunkt des frühst möglichen Bezugs abschlagsfreier Altersrente endet und damit schwerbehinderten Arbeitnehmern kürzer gezahlt wird als nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern, ist gemäß §§ 7 Abs. II, I, 3 Abs. I, 1 AGG unwirksam. Die Vergleichbarkeit schwerbehinderter und nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer entfällt nicht durch den früher möglichen Rentenbezug (so noch BAG 6.10.2010 - 6 AZN 815/11 - NZA 2011, 1431). Andernfalls würde der mit der vorzeitigen Altersrente gewährte Vorteil, der den besonderen Risiken und Schwierigkeiten Rechnung tragen soll, mit denen schwerbehinderter Menschen konfrontiert sind, beeinträchtigen. Dies ist mit Art. 2 Abs. 2 RL 2000/78/EG nicht zu vereinbaren (vgl. EuGH 6.12.2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435, anders im Ergebnis LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris).

Tenor