LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.09.2017
2 Sa 370/17
Normen:
AGG § 1; AGG § 7; AGG § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 08.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 294/16

Diskriminierung wegen des Alters durch unzulässige Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.09.2017 - Aktenzeichen 2 Sa 370/17

DRsp Nr. 2018/5168

Diskriminierung wegen des Alters durch unzulässige Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

Orientierungssätze: Wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG unzulässige Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter, nach der Arbeitnehmer vor Vollendung des 50. Lebensjahrs ein um drei Tage kürzeren Urlaub erhielten als Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten (BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 8. Februar 2017 - Aktenzeichen 7 Ca 294/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 7; AGG § 10;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiter darum, ob die Beklagte dem Kläger für einzelne Urlaubsjahre jeweils drei Tage Ersatzurlaub für in diesem Umfang verfallenen Urlaub gewähren muss.