BAG - Beschluß vom 15.11.1994
5 AZN 617/94
Normen:
ArbGG § 72a, § 72 ;
Fundstellen:
AP Nr. 27 zu § 72a ArbGG 1979
DB 1995, 584
EzA § 72a ArbGG 1979 Nr. 66
NZA 1995, 286
SAE 1996, 262
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 30.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1418/93
ArbG Bielefeld, vom 17.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 393/93

Divergenzrevision - Heranziehung einer jüngeren Entscheidung

BAG, Beschluß vom 15.11.1994 - Aktenzeichen 5 AZN 617/94

DRsp Nr. 1995/3178

Divergenzrevision - Heranziehung einer jüngeren Entscheidung

»1. Grundsätzlich kann eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz nur auf einen Rechtssatz gestützt werden, der in einer vor Verkündung der anzufechtenden Entscheidung ergangenen divergenzfähigen Entscheidung enthalten ist. 2. Wird zur Begründung der Divergenz eine Entscheidung herangezogen, die nach dem anzufechtenden Urteil ergangen ist, so reicht dies aus, wenn in der herangezogenen Entscheidung lediglich wiederholend auf einen Rechtssatz verwiesen ist, den das Gericht schon vor der Verkündung des anzufechtenden Urteils aufgestellt hatte.«

Normenkette:

ArbGG § 72a, § 72 ;

Gründe: