Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.02.2021, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten dem Kläger zum Ersatz materieller und immaterieller Schäden verpflichtet sind.
Der am 1967 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 01.02.2019 als Bauhelfer bei dem Beklagten zu 1., der eine Bauunternehmung betreibt, tätig. Der Beklagte zu 2. ist der Vater des Beklagten zu 1. und als "Bauleiter" tätig. Der Kläger war in seinem Beruf seit 35 Jahren tätig.
Die Bauunternehmung des Beklagten zu 1. arbeitete auf einer Baustelle in E und erbrachte dort insbesondere Schalungsarbeiten und Ausgießarbeiten von Treppen mit Beton.
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