Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, der Umwandlung des Arbeitsverhältnisses des Klägers in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell zuzustimmen.
Der am 28.05.1945 geborene Kläger ist seit Mai 1994 bei dem beklagten Land als Lehrer in der Justizvollzugsanstalt X. II beschäftigt, zuletzt als Vollzeitbeschäftigter. Sein monatliches Arbeitsentgelt beläuft sich gegenwärtig auf 4.123,70 EUR brutto.
Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme der Bundesangestelltentarifvertrag (
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