Der klagende Sozialhilfeträger begehrt Kostenerstattung für eine Behandlung mit dem Drogensubstitutionsmittel Methadon.
Der früher als Elektriker erwerbstätige W. H. (Versicherter) war bei der Innungskrankenkasse Hagen (IKK) krankenversichert. Er ist drogenabhängig und leidet an einer chronischen Hepatitis. Mehrere stationäre Drogen-Entgiftungsbehandlungen hatten keinen nachhaltigen Erfolg. Zwischen Mai 1990 und August 1994 erhielt der Versicherte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit.
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